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   LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 555/04   

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https://dejure.org/2005,14214
LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 555/04 (https://dejure.org/2005,14214)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.04.2005 - 8 Sa 555/04 (https://dejure.org/2005,14214)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. April 2005 - 8 Sa 555/04 (https://dejure.org/2005,14214)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herabsetzung der geschuldeten Arbeitszeit durch Änderungskündigung; Verringerung des Beschäftigungsbedarfs als dringendes betriebliches Erfordernis; Rechtmäßigkeit der Ermittlung der Betreuungsnachfrage; Verhältnismäßigkeit einer betriebsdedingten Änderungskündigung; ...

  • Judicialis

    KiFöG § 3 Abs. 1; ; KiFöG § 21; ; KiFöG § 21 Abs. 1; ; KiFöG § 21 Abs. 2 S. 1; ; BSHG § 19 Abs. 2 Alternative 1; ; KSchG § ... 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 3; ; KSchG § 1 Abs. 3 S. 2 a.F.; ; KSchG § 2; ; BAT-O § 13; ; SGB III §§ 272 ff.; ; SGB III § 415

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herabsetzung der Arbeitszeit einer Erzieherin durch Änderungskündigung - Darlegungslast des Arbeitnehmers zur Undurchführbarkeit einer Personalverringerung aufgrund landesgesetzlichen Vorgaben - keine Sozialauswahl bei Kündigung sämtlicher vergleichbarer Arbeitnehmer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02

    Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 555/04
    Der Arbeitgeber kann grundsätzlich sowohl das Arbeitsvolumen (Menge der zu erledigenden Arbeit) als auch die Arbeitsverteilung auf Arbeitnehmerstunden festlegen (BAG vom 22.05.2003 - 2 AZR 326/02, AP Nr. 128 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Die Frage kann aber offen bleiben, weil auch bei Anwendung der allgemeinen Grundsätze (vgl. oben BAG vom 22.05.2003 - 2 AZR 326/02, AP Nr. 128 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung unter B I 3 d der Gründe; LAG Sachsen-Anhalt vom 16.05.2000 - 8 (10) Sa 991/99, LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigungen Nr. 56 a) festzustellen ist, dass bei der Beklagten ein die Kündigung sozial rechtfertigender Personalüberhang bestand.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.05.2000 - 8 (10) Sa 991/99

    Kinderbetreuungseinrichtung; Unternehmerentscheidung zur Personalreduzierung;

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 555/04
    Entschließt sich demgemäß der Träger einer Kinderbetreuungseinrichtung, seinen Personalbestand zu senken und die vorhandene Arbeitsmenge auf weniger Arbeitnehmer zu verteilen, kann daraus ein Personalüberhang entstehen; erfolgt die Absenkung nach Maßgabe eines geänderten landesgesetzlichen Mindestpersonalschlüssels, bedarf es im Rechtsstreit zur Darstellung des Personalüberhangs in der Regel keiner näheren Darlegung der organisatorischen Durchführbarkeit und Dauerhaftigkeit dieser Maßnahme, solange der Arbeitnehmer nicht seinerseits aufzeigt, warum die Personalreduzierung ausnahmsweise nicht durchführbar ist (LAG Sachsen-Anhalt vom 16.05.2000 - 8 (10) Sa 991/99, LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigungen Nr. 56 a; BAG a. a. O., unter B I 3 d der Gründe).

    Die Frage kann aber offen bleiben, weil auch bei Anwendung der allgemeinen Grundsätze (vgl. oben BAG vom 22.05.2003 - 2 AZR 326/02, AP Nr. 128 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung unter B I 3 d der Gründe; LAG Sachsen-Anhalt vom 16.05.2000 - 8 (10) Sa 991/99, LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigungen Nr. 56 a) festzustellen ist, dass bei der Beklagten ein die Kündigung sozial rechtfertigender Personalüberhang bestand.

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 555/04
    Aus § 1 Abs. 3 KSchG folgt auch kein über seinen unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus wirkendes Prinzip, wonach sich ein Abbau des Personalbestandes stets nur nach den Kriterien der Sozialauswahl vollziehen dürfte (BAG vom 19.05.1993 - 2 AZR 584/92, NZA 1993, 1075).
  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 555/04
    Es handelt sich mithin nicht um eine unzulässige Austauschkündigung (BAG vom 26.09.1996 - 2 AZR 200/96, NZA 1997, 2002 - Crewing; HWK/Quecke, a. a. O. § 1 KSchG Rz. 269 und 299).
  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 555/04
    Im öffentlichen Dienst bedarf es nach der Rechtsprechung des BAG darüber hinaus i.d.R. keiner näheren Darlegung der organisatorischen Umsetzbarkeit einer beschäftigungssenkenden Maßnahme, wenn die betriebsbedingte Kündigung unmittelbar auf einer Stellenstreichung im Haushaltsplan beruht; das dringende betriebliche Erfordernis folge hier aus der Stellenstreichung im Haushaltsplan selbst, ohne dass es auf den tatsächlichen Beschäftigungsbedarf ankomme (BAG v. 23.11.2004 - 2 AZR 38/04, demnächst AP Nr. 70 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, unter B I 1 d cc der Gründe).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 696/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung: Notwendigkeit eines wirksamen

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 555/04
    Ob der Stadtratsbeschluss wirksam oder unwirksam war, ist somit unerheblich (BAG vom 05.04.2001 - 2 AZR 696/99, AP Nr. 117 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 555/04
    Die Verringerung des Beschäftigungsbedarfs und ein daraus folgender Personalüberhang stellen regelmäßig ein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG dar, das eine entsprechende Kündigung sozial rechtfertigt (ständige Rechtssprechung, vgl. etwa BAG vom 30.05.1985 - 2 AZR 321/84, DB 1986, 232).
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